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Die Prostituierten hatten Angst um ihre Anonymität und befürchteten, ihre Identität werde durch die Behörden aufgedeckt. So schlimm ist es bisher nach allem, was bekannt ist, zumindest in Darmstadt nicht gekommen. Von Kerstin Schumacher Wer der Prostitution nachgeht, muss sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz beim Ordnungsamt anmelden. Die Betroffenen, in Darmstadt zumeist Frauen, müssen diese bei ihrer Tätigkeit mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen.
Geregelt wird das im Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Dessen Kernelement ist neben der Anmeldebescheinigung für Prostituierte die Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Das Gesetz gilt freilich bundesweit. Es soll Prostituierte schützen und Kriminalität bekämpfen.
Zwei Behördengänge sind zu absolvieren Doch funktioniert das im Alltag? Hat sich die Situation der Sexarbeiter durch die neue Gesetzgebung verbessert? Bislang, teilt das Ordnungsamt mit, hätten sich seit 1. Januar, dem Ende der Übergangsregelung, Prostituierte registriert. Die Notwendigkeit des Ausweises habe sich in der Szene rumgesprochen. Im Gesundheitsamt müssen sie sich zunächst im persönlichen Gespräch beraten lassen.
Zur Sprache kommen Themen rund um Hygiene und Gesundheit. Oktober erlassen und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Kernpunkt der neuen Regelung ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen.
Für Darmstadt gibt es diesbezüglich laut Polizei noch keine Erfahrungswerte. Informationen im Detail gibt es im Internet auf der Seite www. Danach ist eine jährliche Aktualisierung erforderlich. Diesem obliegt auch die Kontrolle, doch aus Personalmangel greift die Behörde auf die Hilfe der Polizei zurück.