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Die Existenz von Bordellen in Konzentrations- und Arbeitslagern wurde in der öffentlichen geschichtlichen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland bisher weitgehend vernachlässigt.
In Espenhain wurde am Einerseits stellte Paragraf Nr. Danach machte sich bereits strafbar, wer öffentlich in auffälliger Weise oder in einer Weise, die geeignet war, einzelne oder die Allgemeinheit zu belästigen, zur Unzucht aufforderte oder sich dazu anbot. Zur Erfüllung dieses Tatbestandes genügte bereits ein als Belästigung eingestuftes Verhalten. Als Grund dafür reichte schon aus, wenn eine alleinstehende Frau ohne männlichen Begleiter in Gaststätten angetroffen wurde.
Die Sittenpolizei hatte weitreichende Eingriffsbefugnisse. Auch nach einer späteren Novellierung dieser gesetzlichen Bestimmungen änderte sich nichts Grundlegendes. Zahlreiche Prostituierte wurden während der NS-Diktatur inhaftiert oder in Konzentrationslager gesperrt. Andererseits setzten die Nationalsozialisten Bordelle vor allem in der Rüstungsindustrie gezielt ein, um die Arbeitsmoral und Leistungsbereitschaft der männlichen ausländischen Arbeitskräfte zu steigern.
Ihr wirtschaftliches Interesse und die Anforderungen ihrer Kriegsführung dominierten kurzfristig den Vernichtungswillen ihres Rassenwahns. Aus den überlieferten Dokumenten geht hervor, dass es dafür sogar einen Führerbefehl gegeben hat.
Im Wesentlichen verfolgten die Nationalsozialisten damit zwei Ziele: Erstens sollten im Sinne ihrer Rassenideologie der sexuelle Kontakt zwischen Ausländern und deutschen Frauen unterbunden und das Sexualverhalten der ausländischen Männer kontrolliert und kanalisiert werden. Zweitens wurde der Bordellbesuch als eine Möglichkeit des Motivations- und Leistungsanreizes für einen effektiveren Arbeitseinsatz angesehen.