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Die Ausbreitung von COVID kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID -Test. Brasilien ist von COVID weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis und ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen.
Der Test darf frühestens 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. In Bezug auf den Impfnachweis werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde, der Weltgesundheitsorganisation und der nationalen Behörden des Landes, in dem die Impfung durchgeführt wurde, akzeptiert. Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aufgrund bestimmter Kriterien nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist.
Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Diese sind von der Vorlage eines Impfzertifikates befreit. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung ausgedruckt oder in elektronischer Form in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Einreisebestimmungen durch die brasilianischen Behörden. Mit kurzfristigen Änderungen ist zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, kurz vor Reiseantritt die Veröffentlichungen der zuständigen brasilianischen Stellen zu überprüfen. Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt.